verschiedene Vergütungsmodelle

Die Honorarberatung ist eine professionelle Dienstleistung. Sie erfolgt unabhängig von Provisionen und Verkäufen und erfordert daher ein etwas anderes Vergütungsmodell. Die Vergütung erfolgt zum Beispiel nach Zeitaufwand und dem eingebrachten Wissen.

Entscheidend ist: Honorare dürfen kein Ersatz für entgangene Provisionen sein!

Im Rahmen der Honorarberatung haben sich einige unterschiedliche Vergütungskonzepte etabliert:

Vermittlungshonorar

Wie es schon im Namen zum Ausdruck kommt, steht bei diesem Geschäftsmodell die Vermittlung im Vordergrund, denn ein Honorar wird nur dann bezahlt, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Das hat mit Honorarberatung im eigentlichen Sinne nicht mehr viel zu tun und ist daher abzulehnen.

Erfolgshonorar

Auf den ersten Blick scheint dieses Modell für den Mandanten vorteilhaft zu sein, denn nur im Erfolgsfall wird auch ein Honorar fällig. Dabei ergibt sich jedoch zwangsläufig die Frage, wann der zu vergütende Erfolg überhaupt eingetreten ist. Zunächst ist das angestrebte Ziel genau zu definieren. Das birgt wiederum die Gefahr, dass sich die Beratungsleistung auf den möglichst rasch einstellenden Erfolg reduziert, dieser letztlich jedoch nicht nachhaltig ist.

Diese Art der Vergütung halte ich persönlich für wenig geeignet.

Stundensatzhonorar

Dieses Vergütungsmodell ist gänzlich unabhängig von der Vermittlung eines Produktes und stellt somit eine offene und ehrliche, neutrale und unabhängige Beratung in den Vordergrund.

Da der Mandant jedoch nicht jede Leistung einzeln nachvollziehen kann, bedeutet dieses Modell der lückenlosen Zeiterfassung für den Berater einen höheren organisatorischen Aufwand. Dieses Modell setzt ein gewissens Maß an Vertrauen des Mandanten in den Berater voraus.

Pauschalhonorar

Das am Häufigsten anzutreffende Vergütungsmodell ist das des Pauschalhonorars. Hier besitzen beide Seiten den Vorteil der völligen Kostentransparenz. Eine nachträgliche Änderung der Honorarhöhe ist damit ausgeschlossen.

Für die Erstberatung wird dabei eine einmalige Pauschale vereinbart. Meist werden dann aber auch weitere Konsultationen mit eben diesem Pauschalhonorar abgerechnet. Je nach anfallendem Aufwand im konkreten Fall wird bei diesem Modell mal der Mandant und mal der Berater profitieren.

Im Einzelfall kann jedoch auch die Konsultation eines Fachanwalts oder eines Steuerberaters notwendig sein. Solche Kosten für extern beschaffte Leistungen sind mit der genannten Pauschale natürlich nicht abgedeckt und werden dem Mandanten ohne Aufpreis 1:1 berechnet.

Betreuungshonorar

Dieses Vergütungsmodell eignet sich normalerweise nur im Rahmen einer langfristigen Geschäftsbeziehung. Die Abrechnung kann dabei in monatlich festen Beträgen erfolgen, errechnet sich prozentual in Abhängigkeit des zu betreuenden Vermögens oder wird fallweise auch als monatliche Pauschale festgelegt.

Der Honorarsatz hängt hier im Wesentlichen von der Komplexität der zu erwartenden Lösung ab und wird im Grunde nur bei Beratung und Verwaltung großer Vermögen angewandt.