Pflichten eines Vertreters

Der Vertreter dient als Vermittler zwischen seinem Arbeitgeber, in der Regel einer Bank oder Versicherung und dem Kunden - Ihnen. Hierbei unterscheidet man wiederum den Ausschließlichkeitsvertreter, der nur für eine Gesellschaft arbeitet und den Mehrfachagenten.

Gerade in der älteren Generation ist fälschlicher Weise der Begriff des „Bankbeamten“ noch weit verbreitet und ein „Beamter“ verhält sich schließlich strikt neutral und handelt ausschließlich nach „Recht und Gesetz“. Soweit - so gut. Nur leider arbeiten in Banken keine Beamten, sondern, wie in jeder anderen Firma auch, ganz normale Angestellte. Diese Angestellten sind vertraglich verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber (der Bank oder Versicherung) gegenüber loyal verhalten. Vom Verhalten gegenüber den Kunden findet sich da jedoch nichts. Überspitzt könnte man sagen: erlaubt ist, was Geld bringt.

Die Frage nach der Aufgabe eines Vertreters beantwortet bereits der Blick ins Gesetz. Dort heißt es wörtlich: „Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen; er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen“ (§ 86 (1) HGB).

Und wie verhält es sich bei einem Versicherungsvertreter? „Versicherungsvertreter im Sinne dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer [...] damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“ (§ 59 (2) VVG). Was bedeutet das nun für Sie als Kunden?

Allein aus diesen beiden Paragraphen lässt sich nun die Stellung und damit auch das Interesse des Vertreters ableiten. Der Vertreter ist gesetzlich verpflichtet im Interesse der Bank oder Versicherung zu handeln - nicht jedoch in Ihrem Interesse als Kunde!