Gutachten

In den Medien wird oft von einem Sachverständigengutachten gesprochen. Wissen Sie aber auch, was sich dahinter genau verbirgt? Eine Analyse der beiden Wortbestandteile Sachverständiger und Gutachten kann hier schon weiterhelfen.

Als Gutachten bezeichnet man eine Tatsachenfeststellung oder auch eine fachliche Meinungsäußerung, die von einem Sachverständigen getätigt wird.

Daran schließt sich gleich die Frage, was einen Sachverständigen ausmacht. Im Wesentlichen ist ein Sachverständiger eine Person, die sich auf einem eng umgrenzten Sachgebiet überdurchschnittlich gut auskennt. Sie verfügt über eine entsprechende Erfahrung und kann diese Sachkunde glaubwürdig und auch für Laien verständlich aufzeigen und wiedergeben.

Da Gutachten immer von Sachverständigen erstellt werden, beinhaltet der Ausdruck Sachverständigengutachten den Sachverständigen doppelt. Der Fachmann spricht hier von einem Pleonasmus, d.h. es ist "eine überflüssige Häufung sinngleicher oder sinnverwandter Begriffe."

Privatgutachten versus Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Wer kann ein Privatgutachten beauftragen und wofür wird es benötigt?

Den Auftrag für ein Privatgutachten kann jeder erteilen und dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Die häufigsten Privatgutachten werden im Rahmen von KFZ-Schäden erstellt. In diesen Fall wird der Gutachter in der Regel von der Versicherungsgesellschaft beauftragt. Handelt es sich hingegen um einen Baumangel oder z.B. um Schimmel in der Wohnung, so wird der Eigentümer oder Bewohner das Gutachten veranlassen. Darüber hinaus gibt es aber noch viele weitere Bereiche, in denen ein Privatgutachten sinnvoll, zweckmäßig oder auch notwendig ist.

Denkbar ist ein Privatgutachten etwa für...

...die Überprüfung einer Baufinanzierung,

...die Geeignetheit einer Finanzanlage,

...die Wertbestimmung von Kunst und Antiquitäten,

...das Schätzen von Gebäudeschäden.

Auch als Beweismittel einer Partei vor Gericht kann ein Privatgutachten erstellt werden.

Gerichtsgutachten

Der wichtigste Unterschied zum Privatgutachten ist, dass die Erstellung des Gutachtens im Auftrag eines Gerichts erfolgt. Das Gerichtsgutachten ist vor Gericht als ein Beweismittel zu sehen, mit dessen Hilfe der Richter ein Urteil fällen soll.

Der Gutachter nimmt ausschließlich Stellung zu Fragen, die in seinem Fachgebiet liegen. Die rechtliche Bewertung obliegt ausschließlich dem Richter.

In der Regel wird ein Gericht den Auftrag an einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter vergeben.

Gefälligkeitsgutachten

Immer dann, wenn die gegnerische Partei ein Gutachten „aus der Tasche zieht“, dessen Inhalt unangenehm ist, wird reflexartig von einem Gefälligkeitsgutachten gesprochen. Dies ist besonders häufig bei politischen Entscheidungsprozessen zu beobachten.

Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um ein Gutachten, das sämtliche Argumente beider Seiten aufführt, gegeneinander abwiegt und schließlich zu einem objektiven und neutralen Ergebnis kommt, sondern lediglich um die einseitige und parteiische Widergabe von Argumenten im Sinne des Auftraggebers.

Um es ganz deutlich zu sagen: Gefälligkeitsgutachten sind unethisch und grundsätzlich abzulehnen!