betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Stütze zur Alterssicherung. Seit der Riester-Reform im Jahr 2002 hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen individuellen Rechtsanspruch auf die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Versorgung. In Deutschland herrscht jedoch der Freiwilligkeitsgrundsatz, d.h. der dabei beschrittene Durchführungsweg bleibt allein dem Arbeitgeber überlassen. Ebenso freiwillig ist auch die Entscheidung über den Umfang, den unterstützten Arbeitnehmerkreis oder die etwaigen Nebenbedingungen.

Inzwischen wird die bAV auch zunehmend als ein Teil der betrieblichen Sozialpolitik eingesetzt. Eine gute betriebliche Altersvorsorge hilft dem Arbeitgeber dabei hochqualifizierte Beschäftigte zu finden und die vorhandenen Arbeitskräfte enger an das Unternehmen zu binden. Das wirkst sich wiederum positiv auf das Betriebsklima aus.

Zunächst gilt es zwischen einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten bAV zu entscheiden, wobei allerdings auch eine gemischte Lösung möglich ist. Dann ist der versorgungsberechtigte Personenkreis festzulegen. Dies können generell alle Angestellten sein, aber auch Freiberufler und Handelsvertreter, die überwiegend für ein Unternehmen tätig sind oder die Auszubildenden.

Bei Unternehmern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Ehegatten von Arbeitgebern gelten hingegen u.U. besondere Regelungen.

Die Rechte, Pflichten und sonstigen Regelungen ergeben sich aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).