betriebliche Altersvorsorge
(Unterstützungskasse)

Die Unterstützungskasse wird von einem oder mehreren Unternehmen gegründet und finanziert. Sie ist eine eigenständige juristische Person in Form eines Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung und dient nur dazu, die versprochenen Versorgungsleistungen des Arbeitgebers zu erbringen.

Die Unterstützungskasse muss vom Arbeitgeber so mit Finanzmitteln ausgestattet werden, dass diese die Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer erfüllen kann.

Erst im Versorgungsfall muss der Arbeitgeber als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse dafür sorgen, dass entsprechende Finanzmittel, die zur Erbringung der Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer notwendig sind, der Unterstützungskasse zugeführt werden. Daher eignet sich die Unterstützungskasse normalerweise nur für größere Unternehmen.