betriebliche Altersvorsorge
(Pensionskasse)
Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und besteht in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Die Pensionskasse erbringt die Versorgung mittels einer Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers.
Dieser Rechtsanspruch bedingt, dass für Pensionskassen die staatliche Versicherungsaufsicht zuständig ist. Die Anlagemöglichkeit des Vermögens ist dadurch, ebenso wie auch bei der Direktversicherung, relativ strikt vorgegeben.
Im Gegensatz zur Unterstützungskasse gewährt die Pensionskasse dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen auf die zugesagten Leistungen einen Rechtsanspruch.
Unterschieden werden drei verschiedene Arten von Pensionskassen:
- Normalerweise ist für kleinere bis mittelgroße Unternehmen die Gruppenpensionskasse die Lösung. Sie dient der Versorgung von Arbeitnehmern verschiedener, unabhängiger Unternehmen, die meist einer gemeinsamen Branche zugehörig sind.
- Die zweite Art ist die Betriebs- oder Firmenpensionskasse. Diese dient der Versorgung der Belegschaft eines einzelnen Unternehmens und ist daher im Grunde nur für mittlere bis große Unternehmen sinnvoll.
- Der Vollständigkeit halber sei noch die Konzernpensionskasse erwähnt, die zur Versorgung aller Mitarbeiter innerhalb eines einzelnen Konzerns dient.
Zwischenzeitlich haben sich jedoch auch Pensionskassen etabliert, die jedes Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße oder der zugehörigen Branche aufnehmen. Damit besteht nun jedem Arbeitgeber die Möglichkeit offen, als einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge auch die Pensionskasse anzubieten.