betriebliche Altersvorsorge
(Pensionsfonds)

Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge wurde erst im Jahr 2002 Rahmen der Riester-Rentenreform geschaffen. Die Grundidee war, dass die gesamte betriebliche Altersvorsorge in die neue steuerliche Förderung mit Sonderausgabenabzug bzw. Zulagen mit eingebunden werden sollte und durch die Einführung des Pensionsfonds sollte dies erleichtert werden.

Wie auch die Pensionskasse, ist auch der Pensionsfonds eine eigenständige Versorgungseinrichtung in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Entscheidender Unterschied ist die größere Flexibilität bei der Vermögensanlage etwa in Aktien oder sonstige Beteiligungen.

Im Gegensatz zur Direktzusage verbessern Unternehmen auf diese Weise ihre Bilanzkennzahlen, denn die für die Versorgung benötigten Kapitalmittel werden aus dem Unternehmen ausgelagert und beeinträchtigen mit ihren z.T. erheblichen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nicht mehr die Eigenkapitalquote.