betriebliche Altersvorsorge
(Pensions- bzw. Direktzusage)

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Pensions- oder Direktzusage den einzigen Durchführungsweg dar, bei dem der Arbeitgeber eine unmittelbare Versorgungszusage erteilt. Im Leistungsfall erhält der Arbeitnehmer also direkt von seinem zusagenden Arbeitgeber den Anspruch.

Die Direktzusage wird häufig der Geschäftsleitung oder leitenden Angestellten gewährt und wirkt sich unmittelbar positiv auf die zu zahlende Steuerlast aus.

Ein zwischengeschaltener externer Leistungsträger ist hier nicht vorhanden, und der Arbeitgeber bezahlt die Leistung aus seinen laufenden betrieblichen Mitteln. Der Arbeitgeber räumt seinem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Zahlung der betrieblichen Versorgungszuwendung ein, für die der Arbeitgeber schließlich in jedem Fall auch in vollem Umfang einzustehen hat. Diese Haftungsverpflichtung kann zu erheblichen Risiken für das Unternehmen führen.

Im Gegensatz etwa zur Direktversicherung oder der Pensionskasse, ist der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung der unverfallbaren Ansprüche über den Pensionssicherungsverein (PSVaG) verpflichtet.

Das Versprechen einer Pensions- bzw. Direktzusage sollte gründlich überdacht werden.