betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung)

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist die einfachste Form der mittelbaren Versorgungszusage. Der Arbeitgeber bedient sich dabei zur Erfüllung seiner Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, also eines Dritten.

Der Begriff der „Direktversicherung“ bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Versorgungsleistung direkt vom Lebensversicherer erhält. Die Direktversicherung kann entweder als Einmalbeitrag oder gegen laufenden Beitrag finanziert werden.

Die Direktversicherung wird dabei meist aus Gründen der Bequemlichkeit in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen. Aus tariflicher Sicht sind jedoch auch andere Versicherungsformen möglich.

Seit der Riester-Rentenreform des Jahres 2002 besteht auch in der Direktversicherung ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gehaltsumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit der bAV über die Pensionskasse oder den Pensionsfonds anbietet.

echte Direktversicherung

Bei der echten Direktversicherung wird der Beitrag vollständig vom Arbeitgeber an des Versicherungsunternehmen bezahlt. Entscheidend ist, dass der Versicherungsbeitrag zusätzlich zum bisherigen Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers bezahlt wird.

unechte Direktversicherung

Die Prämien für die unechte Direktversicherung wird vom Arbeitnehmer in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert. Kleine Unterschiede zwischen der echten und die unechten Direktversicherung bestehen sonst nur noch hinsichtlich ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.