Glossar rund um die
Ruhestandsplanung
Das Thema der Ruhestandsplanung umfaßt die Bereiche der Finanzanlagen, Versicherungen und der Immobilie. Daher finden sich manche Stichworte auch unter den anderen Begriffen wieder.





Alterseinkünftegesetz:
Seit dem Jahr 2005 wurde die Besteuerung im Alter grundsätzlich geändert. Es wurde die sog. nachgelagerte Besteuerung eingeführt. D.h. in der Zeit der Erwerbstätigkeit werden die Beträge zur Altersvorsorge zunehmend steuerbefreit. In der Bezugspase, also i.d.R. im Rentenalter werden die ausbezahlten Beträge schließlich besteuert.
Altersvorsorge:
Altersvorsorge beginnt bereits sehr früh mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Der Arbeitgeber bezahlt dann regelmäßig Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (bzw. an die jeweiligen Versorgungswerke). Zudem sorgt die eigene private Absicherung dafür, dass mit Beginn der gesetzlichen Rente ein (hoffentlich) entsprechend hoher Betrag zur Verfügung steht.
Demografischer Wandel:
Unsere Bevölkerungsstruktur in der Bundesrepublik ändert sich bereits seit Jahrzehnten. Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung wächst stetig und erreicht mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge (1955 - 1969) in das Rentenalter ihren Höhepunkt. Daraus ergeben sich besondere Herausforderungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
Ruhestand:
Bezeichnet die Lebensphase, die sich an das aktive Erwerbsleben anschließt. Normalerweise wird das der Fall sein mit dem Erreichen des regulären Rentenalters, also zwischen dem 65. und zukünftig dem 67. Lebensjahr.
Ruhestandsplanung:
Beginnt im letzten Abschnitt der aktiven Berufstätigkeit, in etwa ab dem 50. Lebensjahr und verläuft gleichzeitig zur Altersvorsorge. Hier werden die Vorbereitungen getroffen, für ein sorgenfreies Genießen des wohlverdienten Ruhestandes. Innerhalb der verbleibenden 10 oder 15 Jahre können noch sinnvolle Anpassungen vorgenommen und Schwierigkeiten beseitigt werden. Kurz: Für Korrekturen bleibt Ihnen noch ausreichend viel Zeit.
Sterbetafel:
Eine Sterbetafel gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein bestimmtes Lebensalter erreicht wird. Dabei werden Faktoren wie zum Beispiel die Kindersterblichkeit, der medizinische Fortschritt oder die Ernährungssituation berücksichtigt. Aus diesem Grund werden die gültigen Sterbetafeln immer wieder mal an die aktuelle Situation angepaßt.
Sterbetafeln werden von statistischen Bundesamt und auch von der Versicherungswirtschaft erstellt und veröffentlicht.
Störfaktoren:
Darunter sind ungelöste Befürchtungen und Überlegungen gemeint, die eine grundlegende und in sich schlüssige Ruhestandsplanung be- oder auch verhindern. Darunter zählen auch offene Fragen zu Vermögensübertragung, Vollmachten, (Patienten-)Verfügungen und der Nachlassregelung.
Beispiel: „Meine Familie soll abgesichert sein.“ oder „Mein Haus soll in einem Pflegefall nicht verkauft werden.“
Vorruhestand:
Ein Arbeitnehmer entscheidet sich bereits vor Erreichen des regulären gesetzlichen Rentenalters die aktive Erwerbstätigkeit zu beenden. Dieser Lebensabschnitt wird als Vorruhestand bezeichnet.