Glossar rund um die
Immobilienfinanzierung

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Annuität:

Jährlich gleichbleibender Zahlbetrag eines Immobilienkredits. Setzt sich zusammen aus der Tilgungsleistung und der Zinszahlung.

Annuitätendarlehen:

Immobiliendarlehen mit einem fest vereinbarten Zinssatz, deren Rate über die gesamte Laufzeit der Zinsbindung gleich hoch bleibt. Diese Rate setzt sich zusammen aus der Tilgung und den Zinsen. Im Laufe der Zeit steigt der Anteil der Tilgung an, während gleichzeitig der Zinsanteil sinkt.

Anschaffungsnebenkosten:

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch noch Kosten für den Notar (ca. 1,5%), die Grunderwerbsteuer (Bayern: ca. 3,5%) und ggf. die Maklerprovision an.

Anschlußfinanzierung:

Finanzierung, die nach dem Ende der Zinsbindungsfrist eines Annuitätendarlehens noch notwendig ist.

Bausparfinanzierung:

Ein Bausparvertrag besteht im Grunde aus drei Teilen. Am Beginn steht die Ansparphase, in der der Bausparvertrag bespart wird. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, führt das zur Zuteilung mit der Auszahlung der vereinbarten Bausparsumme. Daran schließt sich die Darlehensphase an, in der der Bausparer den erhaltenen Darlehensbetrag zurückzahlt.

Bereitstellungszinsen:

Nach dem erfolgreichen Abschluß eines Darlehensvertrages sind Sie verpflichtet, diesen Kreditbetrag auch von der Bank abzurufen. Bei einem Neubau werden die einzelnen Gewerke entsprechend ihrer Fertigstellung nach und nach bezahlt. Wurde die vereinbarte Kreditsumme nun nach z.B. 6 Monaten noch nicht vollständig abgerufen, so berechnet Ihnen die Bank entsprechende Bereitstellungszinsen.

Eigentümerversammlung:

Wird vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen und ist nicht öffentlich. Die Eigentümer fassen dabei Beschlüsse, die den Gebrauch des Mit- und Sondereigentums, sowie die Verwaltung betreffen.

Endfälliges Darlehen:

siehe: Zinszahlungsdarlehen.

Erbbaurecht:

Beim Erbbaurecht wird ein Haus auf einem Grundstück errichtet, das lediglich gepachtet wurde. Anfangs beträgt diese Pachtzeit i.d.R. 99 Jahre. Die Restnutzungsdauer wird bei einem Verkauf des Hauses ebenfalls weitergegeben. Am Ende der Laufzeit fällt dann das Grundstück wieder an den Eigentümer zurück. Der Vorteil des Erbbaurechts besteht vor allem im Kostenvorteil für das nicht zu erwerbende Grundstück. Die meisten Grundstücke mit Erbbaurecht werden von den Kirchen vergeben.

Erbbauzins:

Der Erbbauzins ist gewissermaßen die Grundstücksmiete, die von dem Hausbesitzer an den Eigentümer des Grund und Bodens zu bezahlen ist. Er bewegt sich in einem überschaubaren Rahmen.

Forward-Darlehen:

Damit kann sich bereits heute ein bestimmter Darlehenszinssatz für die Zukunft gesichert werden. Dies bietet sich an, wenn der niedrige Zinssatz für eine Anschlußfinanzierung innerhalb der kommenden Jahre festgeschrieben werden soll.

Gemeinschaftseigentum:

Gehört allen Eigentümern gemeinsam, wie etwa das Dach, das Treppenhaus oder auch die Zentralheizung.

Grundbuch:

Eine Immobilie gehört immer demjenigen, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Darüber hinaus sind noch weitere wichtige Eintragungen vorhanden.

Grunderwerbssteuer:

Beim Kauf jeder Immobilie wird zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis auch eine Kaufsteuer fällig. Diese variiert je nach Bundesland. In Bayern beträgt sie zur Zeit 3,5% vom Kaufpreis.

Grundschuld:

Ein Grundstück wird derart belastet, dass dem im Grundbuch eingetragenen Gläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu bezahlen ist. Diese Form stellt eine sog. ‚abstrakte Kreditsicherung‘ dar.

Grundsteuer:

Diese Steuer erhebt jede Kommune für sich. Nach dem Kauf der Immobilie wird die Grundsteuer quartalsweise erhoben. Auch unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer.

Hausgeld:

Bei einer Eigentumswohnung muss der Eigentümer anteilig auch die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen, wie z.B. einen Hausmeister oder die Hausverwaltung. Daher müssen je nach Vereinbarung monatliche Vorschüsse an den Verwalter bezahlt werden. Gleichzeitig werden für zukünftige größere Instandhaltungsmaßnahmen bereits Rücklagen gebildet.

Kreditfähigkeit:

Juristische Fähigkeit einen Kreditvertrag rechtswirksam abschließen zu können. Dazu zählt u.A. die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit.

Kreditwürdigkeit, materielle:

Überprüfung der materiellen Bonität des Kreditnehmers, d.h. die finanzielle Leistungsfähigkeit zur dauerhaften Bedienung der Kreditraten durch den Kunden.

Kreditwürdigkeit, persönliche:

Überprüfung des Kreditnehmers hinsichtlich der individuellen Lebensumstände, häufig überzogener Konten, zurückgewiesener Lastschriften, usw.

Notar:

Jeder Erwerb einer Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus, o.Ä.) ist zwingend von einem Notar zu beurkunden. Er fertigt den Kaufvertrag an, der von beiden Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) und dem Notar eigenhändig unterschrieben werden.

Sondereigentum:

Ist das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder an bestimmten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.

Sondertilgung:

Sofern im Kreditvertrag vereinbart, dürfen Sie jährlich zusätzlich zu den regulären Tilgungsraten einen bestimmten Betrag tilgen. Die Zahlung hat i.d.R. in einem Betrag zu erfolgen und beträgt je nach Bank zwischen 5 und 10 % der Darlehenssumme. Manche Banken lassen sich dieses Recht durch einen geringen Zinsaufschlag vergüten. Grundsätzlich haben Sie aber keinen Anspruch auf eine Sondertilgung.

Teilungserklärung:

Darin ist festgelegt, wie das Eigentum an einer Immobilie auf die einzelnen Eigentümer verteilt ist.

Tilgungsdarlehen:

Der Tilgungsanteil bleibt über die gesamte vereinbarte Laufzeit gleich. Durch die laufend fallende Restschuld verringert sich mit jeder Rate auch der fällige Zinsbetrag. Die Kreditsumme wird so auf die gesamte Laufzeit gleichmäßig verteilt zurückgezahlt. Der Kreditnehmer weiß so also bereits von Anfang an, wann der Darlehensbetrag zurückbezahlt ist.

Vorfälligkeitsentschädigung:

Als Kreditnehmer haben Sie sich der Bank gegenüber verpflichtet ein Darlehen zu einem vereinbarten Zinssatz innerhalb einer bestimmten Zeit zu tilgen. Sind Sie nun aber z.B. durch eine Erbschaft in der Lage den Betrag vorzeitig zu bezahlen, so kann die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung fordern.

Zinsbindungsfrist:

Bei Abschluß eines Kreditvertrages mit festem Zinssatz wird auch vereinbart, wie lange dieser Zinssatz gültig ist. Dies können z.B. 5, 10, 15 oder auch 20 Jahre sein. Während die Bank daran gebunden ist, haben Sie als Verbraucher jedoch das Recht den Vertrag nach 10 Jahren zu kündigen.

Zinszahlungsdarlehen:

Bei dieser Darlehensform bezahlen Sie über die gesamte Kreditlaufzeit nur die anfallenden Zinsen, nicht jedoch die Tilgung. Erst bei Ende der Laufzeit wird der gesamte Kredit in einer Summe getilgt. Was zunächst seltsam klingt ist dann überlegenswert, falls zum Laufzeitende eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Soll die erworbene Immobilie vermietet werden, so ergeben sich aus steuerlicher Sicht auch Vorteile. Für einen „normalen“ Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zum Selbstbezug ist aber ein Annuitätendarlehen i.d.R. die geeignetere Kreditform.