gewerbliche Personenversicherung

Die versicherte Gefahr in der Personenversicherung ist Berufsunfähigkeit, Krankheit, Tod oder Unfall der versicherten Person oder Personengruppe. Nachfolgend finden Sie eine winzige Auswahl möglicher Personenversicherungen.
Einige der Personenversicherungen kennen Sie vermutlich schon aus Ihrem privaten Umfeld und haben diese auch abgeschlossen. Gewerbetreibende sollten jedoch auch ihrer besonderen Verantwortung Dritten gegenüber, ihren Mitarbeitern, gerecht werden.

Lebensversicherung für Handwerker

Zunächst sind alle selbständigen Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung der Versicherungspflicht oder eine freiwillige Weiterversicherung möglich. Eine individuelle private Absicherung mittels Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung u.a. ist möglich.

echte und unechte Teilhaberversicherung

Eine Teilhaberversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die im Zuge des Austritts bzw. Todes von Gesellschaftern auftreten können. Durch die eintretende Notwendigkeit der Auszahlung der Gesellschaftsanteile können durchaus Liquiditätsschwierigkeiten eintreten.

Keyman-Versicherung

Die Keyman-Versicherung ist eine Form der Lebensversicherung und wird vom Unternehmer auf das Leben einer „Schlüsselkraft“ abgeschlossen. Diese Versicherung beugt Liquiditätsausfällen vor und stellt dem Unternehmen auch sonstige Mittel für Kosten bereit, die dem Unternehmen insbesondere im Todesfall der versicherten Person entstehen.

echte/unechte Erbschaftssteuerversicherung

Eine (unechte) Erbschaftsteuerversicherung ist eine klassische Lebensversicherung, die im Todesfall den Hinterbliebenen die zu zahlende Erbschaftssteuer bezahlt. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall jedoch nicht die versicherte Person (Erblasser), sondern hier sind es die Erben.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung, auch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ ist wiederum eine besondere Art der Lebensversicherung. Die Versicherungssumme wird nicht nur im Erlebens- oder Todesfall ausbezahlt, sondern zusätzlich auch bei schwerer Krankheit wie Krebs, HIV oder Ähnliches.

betriebliche Unfallversicherung

Normalerweise sind Arbeitnehmer in ihrem Betrieb über die entsprechende Berufsgenossenschaft unfallversichert. Da sich dieser Schutz jedoch nur auf reine Arbeitsunfälle, sowie Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, sowie Berufskrankheiten erstreckt, haben bereits viele Unternehmen die betriebliche Unfallversicherung auch als ein Mittel zur Mitarbeiterbindung für sich entdeckt.