gewerbliche Vermögenschadenversicherung

Grundsätzlich ist jedermann verpflichtet, einem Geschädigten den zugefügten Schaden zu ersetzen. Dies gilt in unbeschränkter Höhe und auf unbegrenzte Zeit.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird erst einmal zum Schutz des Versicherten unberechtigte Ansprüche abwehren und berechtigte Ansprüche befriedigen. Insofern übernimmt also eine Haftpflichtversicherung schon im Vorfeld eine wichtige Funktion für den Versicherten.
Welche Versicherung notwendig oder zumindest sinnvoll ist, lässt sich bei einem Gesprächstermin klären.

Haftpflichtversicherung

Gerade Gewerbetreibende unterliegen unterschiedlichen Haftungsrisiken. Da genügt bereits, wenn ein Besucher über die Fußmatte im Laden stolpert und sich dabei verletzt.
Grundsätzlich wird zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung unterschieden.

Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

Für manche Berufsgruppen, wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch Versicherungsberater, ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind Personen in beratender, verwaltender oder gutachterlicher Tätigkeit versicherbar. Damit erweitert sich der Personenkreis z.B. um Grundstücksverwalter, Richter, Sachverständige, Werbeagenturen oder, Übersetzer u.v.m. Nun benötigt zwar nicht jeder Angehörige dieser Berufsgruppen gleich dringend eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, aber je nach Auftragshöhe kann auch die Schadenshöhe entsprechend hoch sein.

D&O-Versicherung

"D&O" steht für "Directors & Officers" und ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Das Problem für Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte ist, dass sie für ihre Entscheidungen sowohl gegenüber externen Partnern (z.B. Kunden, Lieferanten) als auch gegenüber der eigenen Firma gesamtschuldnerisch haften.
Dabei genügt schon, dass die Entscheidung zu Anschaffung einer ungeeigneten EDV-Anlage getroffen wurde. Dann würden alle Geschäftsführer zusammen mit ihrem gesamten Privatvermögen einstehen.

KFZ-Haftpflichtversicherung für Fuhrparkbesitzer

Diese Versicherung entspricht im Wesentlichen der privaten KFZ-Pflichtversicherung und ist für Firmen mit mehreren Firmenwagen interessant. Es sind mehrere verschiedene Ausgestaltungen möglich, die sich in der Prämienhöhe auswirken können.

Rechtsschutzversicherung

Wir Deutschen sind ein Volk von Klägern (geworden). Die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist nun, den Gewerbetreibenden bzw. das Unternehmen im Rechtsstreit zu vertreten.
Für Unternehmer interessant ist z.B. Vertrags-Rechtsschutz, aber auch Verkehrs-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz und weitere.

Valoren- und Wertsachenversicherung

Diese besondere Versicherung ist eine spezielle Form der Transportversicherung. Sie umfasst den Schutz von Uhren, Wertsachen, Schmuck oder Pelzen gegen Beschädigung oder Verlust.
Üblicherweise wird eine Valorenversicherung z.B. für die Dauer einer Messe abgeschlossen.
Versicherbar sind Wertpapiere (Aktien, Sparbücher, Hypothekenbriefe u.a.), Wertgegenstände (z.B. Banknoten, Gold, Silber) oder Bijouterievaloren (z.B. Edelsteine, Armbanduhren).

sonstige Vermögenschadenversicherungen

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel noch die Kreditversicherung, Warenkreditversicherung, Ausfuhr-Kreditversicherung, Kautionsversicherung, Messe- und Austellungsversicherung, Computermissbrauchsversicherung.